Fachbegriffe-Lexikon

Versicherungsbegriffe allgemein

Private Versicherungs- oder Vorsorge-Lücke / Versicherungsproblem (Begriffsbestimmung)

Eine private Versicherungs- oder Vorsorge-Lücke entsteht, indem eine Person zur Abdeckung eines Risikos oder zur Vorsorge privat nicht oder nicht ausreichend versichert ist. (= keinen privaten Vertrag hat, und einen haben sollte, weil z. b. die gesetzliche Sozialversicherung nicht reicht) oder keine ausreichende Vorsorge getroffen hat, für den Eintritt eines Risikos.

Ein Versicherungs-Problem kann folglich entstehen, wenn die Person überhaupt falsch, unter-, über- oder zu teuer versichert ist.

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