www.vorsorgeplan.at |
Fachbegriffe-Lexikon www.vorsorgeplan.at/13902.0.html |
Die “Pflege-Lücke” ist die tatsächliche Differenz zwischen den Gesamtkosten für einen Pflege-Aufwand von Angehörigen bzw. für die eigene Pflege-Bedürftigkeit und dem staatlichen Pflegegeld und ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. In Österreich gibt es 7 Pflegegeldstufen. Die meisten Pflegegeldbezieher befinden sich in der Stufe 1 bis 3. Rund 2 Drittel der Pflegegeldbezieher sind Frauen. In der Regel wird das staatliche Pflegegeld aber nicht sämtliche, mit der Pflege verbundenen Kosten abdecken. Z. B. betrug das durchschnittliche monatliche Pflegegeld im Mai 2020 rund 475,00 Euro. Was bleibt ist meist immer eine finanzielle Lücke.
Definition folgt noch
Die versicherte Person ist infolge von
wenigstens 6 Monate ununterbrochen
Pflege-Bedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall voraussichtlich länger als sechs Monate so hilflos ist, das sie für mindestens vier der im Folgenden genannten sechs Verrichtungen auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf.
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person für mindestens vierder folgenden sechs Verrichtungen der Hilfe einer anderen Person bedarf:
Das sind z. B. folgende Aktivitäten:
Hilfebedarf muss bei mindestens 3 der genannten Punkte da sein!
vorsorgeplan - www.vorsorgeplan.at - Ein Service von Amicas Online u. Amicas Wirtschaftsbilanz, Flurgasse 12, A-4844 Regau, Tel u. Fax: 0043-7672-22204, Infohotline: 0043-664-4011351, office@amicas.at - www.amicas.at - www.vorsorgeplan.at - www.wirtschaftsbilanz.at