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Merkblätter u. Risikohinweise - Textblocksammlung "Risikosituation allgemein u. Grundproblemstellung(en)"

Begriffsbestimmung:
Es handelt sich hier um

  • eine allgemeine Gefahrensituation
  • ein mögliches Fehlverhalten einer Person
  • eine ungenutzte Möglichkeit, die zu einem finanziellen Schaden führen kann

Keinesfalls angeführt werden:

Kestfreie und steuerschonende Sparformen werden nicht genutzt.

Keine staatlich geförderte, prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge bietet viele Vorteile in Hinblick auf die Zusatzpension.

Jedoch gibt es auch einige Nachteile zu berücksichtigen vor allem in Hinblick auf Verfügbarkeit u. Verwendung des angesparten Kapitals.

Kein ideales Vorsorgekonzept für die Kinder

Keine ertragsoptimierten, lebensbegleitenden Ansparformen zur optimalen Nutzung des Zinseszinseffekts

Keine Nutzung der staatlichen Bausparprämie

Keine ertragsoptimierten Ansparformen bzw. Kapitalanlagen zur vorzeitigen Tilgung des Landesdarlehens

Keine ertragsoptimierten Ansparformen für eine ausreichende Eigenkapitalbasis für die Eigenheim-Finanzierung bzw. optimale Kreditfinanzierung

Kestfreie und steuerschonende Sparformen werden nicht genutzt.

Hohe Kostenreduktion im Sachversicherungsbereich möglich.

Mögliche Zuschüsse (v. Staat bzw. der öffentlichen Hand) werden nicht genutzt.

Zu hohe monatliche Ausgaben, fehlende Haushaltsbudget-Planung.

Die "Offene Berufswahl" des Kindes im späteren Erwerbsleben und die Änderung des Gesundheitszustands des Kindes

Risikosituation allgemein und Grundproblemstellung(en)

A) Offene Berufswahl:
Es gibt bei den Versicherungen eine Liste nicht versicherbarer Berufe bzw. entstehen laufend neue Berufe.
Wenn das Kind einen Beruf ausübt, der in dieser Liste angeführt ist, dann hat es das Risiko, das es keine Versicherung gibt, die diesen Beruf gegen das Risiko der Berufs- u. Erwerbsunfähigkeit absichert.

B) Änderung des Gesundheitszustands des Kindes
Sollte beim Kind bis zum Zeitpunkt des Berufsantritts eine Verschlechterung des Gesundheitszustands eintreten, kann es sein, dass das Kind deshalb dann nicht mehr versicherbar ist im Bereich der Berufs- u. Erwerbsunfähigkeit

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