Merkblätter u. Risikohinweise - Textblocksammlung "Risikosituation allgemein u. Grundproblemstellung(en)"
Begriffsbestimmung:
Es handelt sich hier um
- eine allgemeine Gefahrensituation
- ein mögliches Fehlverhalten einer Person
- eine ungenutzte Möglichkeit, die zu einem finanziellen Schaden führen kann
Keinesfalls angeführt werden:
- Existenzielle Risiken, die klar definiert sind.
Kestfreie und steuerschonende Sparformen werden nicht genutzt.
Keine staatlich geförderte, prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge
Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge bietet viele Vorteile in Hinblick auf die Zusatzpension.
Jedoch gibt es auch einige Nachteile zu berücksichtigen vor allem in Hinblick auf Verfügbarkeit u. Verwendung des angesparten Kapitals.
Kein ideales Vorsorgekonzept für die Kinder
Keine ertragsoptimierten, lebensbegleitenden Ansparformen zur optimalen Nutzung des Zinseszinseffekts
Keine Nutzung der staatlichen Bausparprämie
Keine ertragsoptimierten Ansparformen bzw. Kapitalanlagen zur vorzeitigen Tilgung des Landesdarlehens
Keine ertragsoptimierten Ansparformen für eine ausreichende Eigenkapitalbasis für die Eigenheim-Finanzierung bzw. optimale Kreditfinanzierung
Kestfreie und steuerschonende Sparformen werden nicht genutzt.
Hohe Kostenreduktion im Sachversicherungsbereich möglich.
Mögliche Zuschüsse (v. Staat bzw. der öffentlichen Hand) werden nicht genutzt.
Zu hohe monatliche Ausgaben, fehlende Haushaltsbudget-Planung.
Die "Offene Berufswahl" des Kindes im späteren Erwerbsleben und die Änderung des Gesundheitszustands des Kindes
Risikosituation allgemein und Grundproblemstellung(en)
A) Offene Berufswahl:
Es gibt bei den Versicherungen eine Liste nicht versicherbarer Berufe bzw. entstehen laufend neue Berufe.
Wenn das Kind einen Beruf ausübt, der in dieser Liste angeführt ist, dann hat es das Risiko, das es keine Versicherung gibt, die diesen Beruf gegen das Risiko der Berufs- u. Erwerbsunfähigkeit absichert.
B) Änderung des Gesundheitszustands des Kindes
Sollte beim Kind bis zum Zeitpunkt des Berufsantritts eine Verschlechterung des Gesundheitszustands eintreten, kann es sein, dass das Kind deshalb dann nicht mehr versicherbar ist im Bereich der Berufs- u. Erwerbsunfähigkeit