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Begriffsbestimmung:
Es handelt sich hier um
Keinesfalls angeführt werden:
A) Offene Berufswahl:
Es gibt bei den Versicherungen eine Liste nicht versicherbarer Berufe bzw. entstehen laufend neue Berufe.
Wenn das Kind einen Beruf ausübt, der in dieser Liste angeführt ist, dann hat es das Risiko, das es keine Versicherung gibt, die diesen Beruf gegen das Risiko der Berufs- u. Erwerbsunfähigkeit absichert.
B) Änderung des Gesundheitszustands des Kindes
Sollte beim Kind bis zum Zeitpunkt des Berufsantritts eine Verschlechterung des Gesundheitszustands eintreten, kann es sein, dass das Kind deshalb dann nicht mehr versicherbar ist im Bereich der Berufs- u. Erwerbsunfähigkeit
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