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Wirtschaftsbereich:
"Existenz- u. Einkommens-Sicherung"
Sparte:
- Unfall -
....mehr als 600.000 davon in der Freizeit. Bei diesen besteht kein Anspruch auf eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
„Unfälle sind keine Zufälle, sondern haben erklär- und damit auch vermeidbare Ursachen“. Man glaubt kaum, was in nur wenigen Sekunden Unachtsamkeit passieren kann – von Stürzen vom Stockerl über Gefahren bei E-Scootern bis zum brennenden Christbaum. Problematisch sind dabei weniger jene Risiken, die wir ohnehin als gefährlich einschätzen. „Die Gefahr besteht in den Dingen, die wir nicht sehen, die wir nicht für gefährlich halten“.
Die Arbeitskraft eines Menschen ist meist die Grundlage seiner existenziellen Lebens- u. Vorsorgeplanung. Sie ist das wichtigste Kapital eines Erwerbstätigen. Doch was passiert, wenn ein gerade noch völlig gesunder Mensch plötzlich einen Unfall hat und eine Invalidität bleibt. Sollte durch einen Unfall eine Invalidität eintreten, benötigen Sie Kapital für Rehabilitationsmaßnahmen, Wohnungs-/Haus-/Autoumbau, etc. Das kann schnell zum existenziellen Problem für Sie, Ihre Familie und in Folge auch Ihre Kinder werden.
Detailinformationen zum Risiko >
Weiter lesen > (SP "Unfallversicherung")
Basis eines jeden Vorsorge-Konzepts sind die Ansprüche aus der gesetzlichen Sozialversicherung.
Hier können Sie Ihre gesetzliche Absicherung (= Sozialversicherungsansprüche) berechnen lassen.
Die Unfallstatistiken zeigen, dass immer mehr Unfälle mit teilweiser bis vollständiger Invalidität enden, wodurch viele Unfallopfer ihren Beruf nicht mehr ausüben können und Ihre Existenz drastisch gefährdet wird.
Durch die Sozialversicherung schützt der Staat seine Bürger durch ein Netz sozialer Grundabsicherungen wie Kranken-, Pensions-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, um sie vor größerer materieller Not zu bewahren. Das Beibehalten des Lebensstandards kann nicht gewährleistet werden.
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung besteht der Versicherungsschutz grundsätzlich nur im Inland. Bei berufsbedingtem Auslandsaufenthalt kann er entsprechend erweitert werden.
Leistung bei:
Keine Leistung bei:
Ein Unfall ist ein vom Willen des Versicherten unabhängiges Ereignis, das plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf seinen Körper einwirkt und eine körperliche Schädigung oder den Tod des Versicherten nach sich zieht.
Beim Freizeitunfall handelt es sich um ein Schadensereignis, das dem privaten Risikobereich zuzuordnen und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist. Passiert ein Unfall in der Freizeit, sind zwar die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, nicht aber die Folgeschäden.
Ist das Familieneinkommen gesichert?
Werde ich meinen Beruf weiterhin ausüben können?
Welche zusätzlichen Kosten werden auf mich/meine Familie zukommen?
Wie hoch sind die Kosten für eventuell notwendige Umbauarbeiten?
Finanzierung der Aus- und Weiterbildungschancen
Zukunftssicherung meiner Kinder
Ist die gesetzliche Unfallrente ausreichend?
Wie hoch sind die Unfallkosten?
Je nach Schwere des Unfalles bleiben körperliche Folgen - von kleinen Verletzungen bis hin zu bleibenden, schweren körperlichen Beeinträchtigungen.
Hinzu kommen noch die finanziellen Aufwendungen für Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen sowie Kapital für Wohnungs-/Haus-/Autoumbau bis hin zur Haushaltshilfe.
Existenzielle Risiken für die Person ergeben sich zeitweise auch durch die automatische Zugehörigkeit zu Risikogruppen in der gesetzlichen Sozialversicherung nach Gefährdung - meist mit fehlenden Beitragszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung.
Die gesetzliche Absicherung ist unzureichend. Außerdem passieren die meisten Unfälle in der Freizeit.
Kinder von 0-6 Jahren haben keine gesetzliche Absicherung!
Hausfrauen/Hausmänner bekommen weder aus der gesetzlichen Unfall- noch Pensionsversicherung Leistungen. Sie verfügen über kein Einkommen bei bleibender Invalidität. Im Invaliditätsfall muss eine Ersatzkraft eingestellt und bezahlt werden (Kinderbetreuung, Haushalt). Dies ist in der Regel nicht unter 1.100,00 mtl. machbar.
Diese und deren Angehörige haben Einkommenslücken. Bei Wegfall der Arbeitskraft wird oft für die Mithilfe am Hof eine Ersatzkraft eingestellt.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung gilt die private Unfallversicherung auf der ganzen Erde und rund um die Uhr. Auch für längere private oder berufliche Auslandsaufenthalte.
Ziel einer Absicherung gegen dieses Risiko ist es, dass bei einem Unfall der bisher gewohnte Lebensstandard auf jeden Fall erhalten werden kann. Bei Freizeitunfällen (ca. 75% der Unfälle) haben Sie keinen Anspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung!
Diese Lücke deckt die private Unfallabsicherung.
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a) Absicherung Ihrer Einkommens- und Erwerbskraft bzw.
b) zur Erhaltung Ihres Lebensstandards und Ihrer Zahlungsfähigkeit.
Der Eintritt eines Schadenfalls kann dann kaum mehr ein existenzgefährdenes Risiko für Sie und Ihr soziales Umfeld (Partner, Familie, Kinder) sein und sichert Ihre Existenz und Vorsorgeplanung ab.
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Ein Unfall und damit verbundene Invalidität wird dadurch für Sie, Ihre Familie und Ihre Kinder kein existenzbedrohendes, –gefährdendes Risiko mehr sein!
Falls Sie noch keinen persönlichen Finanzcoach (einen persönlichen Wirtschafts-, Vermögens- u. Existenz-Sicherungs-Berater) haben, wählen Sie aus unserem lokalen Beraterverzeichnis einen aus Ihrer Region.
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