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Wirtschaftsbereich: "Existenz- u. Einkommens-Sicherung" - Sparte: - Unfall-Versicherung -
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Aktuelles Umsetzungsbeispiel "Unfallversicherung"

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Wirtschaftsbereich:
 "Existenz- u. Einkommens-Sicherung"
Sparte:
Unfall -

Ausfall der Arbeitskraft durch einen (Freizeit-)Unfall


Jährlich passieren ca. 850.000 Unfälle,

....mehr als 600.000 davon in der Freizeit. Bei diesen besteht kein Anspruch auf eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Unfälle: Gefahren sind dort, wo wir sie nicht sehen

Die meisten Unfälle passieren im Haushalt und in der Freizeit. Viele davon könnte man vermeiden.

„Unfälle sind keine Zufälle, sondern haben erklär- und damit auch vermeidbare Ursachen“. Man glaubt kaum, was in nur wenigen Sekunden Unachtsamkeit passieren kann – von Stürzen vom Stockerl über Gefahren bei E-Scootern bis zum brennenden Christbaum. Problematisch sind dabei weniger jene Risiken, die wir ohnehin als gefährlich einschätzen. „Die Gefahr besteht in den Dingen, die wir nicht sehen, die wir nicht für gefährlich halten“.

Risikosituation allgemein und Grundproblemstellung(en)

Die Arbeitskraft eines Menschen ist meist die Grundlage seiner existenziellen Lebens- u. Vorsorgeplanung. Sie ist das wichtigste Kapital eines Erwerbstätigen. Doch was passiert, wenn ein gerade noch völlig gesunder Mensch plötzlich einen Unfall hat und eine Invalidität bleibt. Sollte durch einen Unfall eine Invalidität eintreten, benötigen Sie Kapital für Rehabilitationsmaßnahmen, Wohnungs-/Haus-/Autoumbau, etc. Das kann schnell zum existenziellen Problem für Sie, Ihre Familie und in Folge auch Ihre Kinder werden.

Risiko-/Schadenbeispiele (Kurzinfo)

  • Sie stossen beim Schifahren mit einem anderen Schifahrer auf der Schipiste zusammen.
  • Ihr Kind stürzt mit dem Fahrrad.

Risiko-/Schadenbeispiele - Bilder

Unfall im Straßenverkehr (Risikobereich), Kurzinfo

Detailinformationen zum Risiko >


Weiter lesen > (SP "Unfallversicherung")

Jetzt anmelden zur Berechnung der gesetzlichen Sozialversicherungs-Ansprüche!

Basis eines jeden Vorsorge-Konzepts sind die Ansprüche aus der gesetzlichen Sozialversicherung.

Hier können Sie Ihre gesetzliche Absicherung (= Sozialversicherungsansprüche) berechnen lassen.

Freizeitunfälle in Österreich 2019 (Statistiken allgemein und Schaugrafiken)

Aufteilung der Freizeitunfälle im Beruf und in Freizeit und Sport

Die Unfallstatistiken zeigen, dass immer mehr Unfälle mit teilweiser bis vollständiger Invalidität enden, wodurch viele Unfallopfer ihren Beruf nicht mehr ausüben können und Ihre Existenz drastisch gefährdet wird.

Die gesetzliche Unfallversicherung (Sozialversicherung)

Durch die Sozialversicherung schützt der Staat seine Bürger durch ein Netz sozialer Grundabsicherungen wie Kranken-, Pensions-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, um sie vor größerer materieller Not zu bewahren. Das Beibehalten des Lebensstandards kann nicht gewährleistet werden.

Bei der gesetzlichen Unfallversicherung besteht der Versicherungsschutz grundsätzlich nur im Inland. Bei berufsbedingtem Auslandsaufenthalt kann er entsprechend erweitert werden.

Wann leistet die gesetzliche Unfallversicherung?

Leistung bei:

  • Arbeitsunfällen
  • Wegunfällen zur Arbeit
  • Berufskrankheiten (z. B. Mehlstauballergien bei Bäcker)

Keine Leistung bei:

  • Freizeitunfällen - hier besteht kein Anspruch auf eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Was ist ein Unfall? (Begriffsbestimmung)

Ein Unfall ist ein vom Willen des Versicherten unabhängiges Ereignis, das plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf seinen Körper einwirkt und eine körperliche Schädigung oder den Tod des Versicherten nach sich zieht.

Was ist ein Freizeit-Unfall? = Lücke in der gesetzlichen Unfall-Versicherung (Begriffsbestimmung)

Beim Freizeitunfall handelt es sich um ein Schadensereignis, das dem privaten Risikobereich zuzuordnen und durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt ist. Passiert ein Unfall in der Freizeit, sind zwar die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, nicht aber die Folgeschäden.

Als Unfall gelten auch folgende, vom Willen des Versicherten unabhängige, Ereignisse (Begriffsbestimmung)

  • Ertrinken
  • Verbrennungen, Verbrühungen, Einwirkungen von Blitzschlag oder elektrischem Strom
  • Einatmen von Gasen oder Dämpfen, Einnehmen von giftigen oder ätzenden Stoffen, wenn die Einwirkung nicht allmählich erfolgt
  • Kinderlähmung
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis
  • Verrenkung von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von Gliedmaßen (z.B. Umkippen des Fußes) und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln infolge plötzlicher Abweichung vom geplanten Bewegungsablauf
  • Wundstarrkrampf und Tollwut, wenn sie durch einen Unfall verursacht wurden

Welche Fragen stellen sich nach einem Unfall? (WFRA-Analysefragen)

  Ist das Familieneinkommen gesichert?
 

  Werde ich meinen Beruf weiterhin ausüben können?
 

  Welche zusätzlichen Kosten werden auf mich/meine Familie zukommen?
 

  Wie hoch sind die Kosten für eventuell notwendige Umbauarbeiten?
 

  Finanzierung der Aus- und Weiterbildungschancen
 

  Zukunftssicherung meiner Kinder
 

  Ist die gesetzliche Unfallrente ausreichend?
 

  Wie hoch sind die Unfallkosten?

Achtung! - mögliche Folgen bzw. Auswirkungen bei Risikoeintritt (wenn etwas in der Art passieren sollte)

Je nach Schwere des Unfalles bleiben körperliche Folgen - von kleinen Verletzungen bis hin zu bleibenden, schweren körperlichen Beeinträchtigungen.

Hinzu kommen noch die finanziellen Aufwendungen für Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen sowie Kapital für Wohnungs-/Haus-/Autoumbau bis hin zur Haushaltshilfe.
 

Schadensbeispiele (aus der Versicherungs-Praxis) der Versicherungs-Gesellschaften

3) Risikogruppen in der gesetzlichen Sozialversicherung nach Gefährdung

Existenzielle Risiken für die Person ergeben sich zeitweise auch durch die automatische Zugehörigkeit zu Risikogruppen in der gesetzlichen Sozialversicherung nach Gefährdung - meist mit fehlenden Beitragszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung.

Existenzielle Risiken für Kinder, Schüler (Risikogruppe), Detailinfo

Die gesetzliche Absicherung ist unzureichend. Außerdem passieren die meisten Unfälle in der Freizeit.

Kinder von 0-6 Jahren haben keine gesetzliche Absicherung!

Existenzielle Risiken für "Hausfrauen/Hausmänner" (mit fehlenden Beitragszeiten in der Sozialversicherung), (Risikogruppe), Detailinfo

Hausfrauen/Hausmänner bekommen weder aus der gesetzlichen Unfall- noch Pensionsversicherung Leistungen. Sie verfügen über kein Einkommen bei bleibender Invalidität. Im Invaliditätsfall muss eine Ersatzkraft eingestellt und bezahlt werden (Kinderbetreuung, Haushalt). Dies ist in der Regel nicht unter 1.100,00 mtl. machbar.

Existenzielle Risiken für Landwirte, (Risikogruppe), Detailinfo

Diese und deren Angehörige haben Einkommenslücken. Bei Wegfall der Arbeitskraft wird oft für die Mithilfe am Hof eine Ersatzkraft eingestellt.

Vorteile einer privaten Unfallversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung gilt die private Unfallversicherung auf der ganzen Erde und rund um die Uhr. Auch für längere private oder berufliche Auslandsaufenthalte.

"Unfallversicherung - allgemein" (Beratungs-/Lösungs-Konzept)

Ziel einer Absicherung gegen dieses Risiko ist es, dass bei einem Unfall der bisher gewohnte Lebensstandard auf jeden Fall erhalten werden kann. Bei Freizeitunfällen (ca. 75% der Unfälle) haben Sie keinen Anspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung!

Diese Lücke deckt die private Unfallabsicherung.

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Der Eintritt eines Schadenfalls kann dann kaum mehr ein existenzgefährdenes Risiko für Sie und Ihr soziales Umfeld (Partner, Familie, Kinder) sein und sichert Ihre Existenz und Vorsorgeplanung ab.

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Ein Unfall und damit verbundene Invalidität wird dadurch für Sie, Ihre Familie und Ihre Kinder kein existenzbedrohendes, –gefährdendes Risiko mehr sein!

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